Die Stadt Münster hat geantwortet, auf die Frage, wieso die Blumenkübel von den Gehwegen entfernt werden mussten:
Weitere interessante Informationen in dem Thread: https://bsky.app/profile/andreasblohm.bsky.social/post/3ks5dgmfrfk22 (sorry, kann nicht alles hier in portieren).
@itfrettchen also man fragt wegen Blumenkübeln und die Stadt schwafelt über Parkplätze???
@koyu Es ist noch eine Stufe schlimmer: es wird nach Blumenkübeln auf Gehwegen gefragt (die mussten entfernt werden) und die Antwort offenbart, dass man Falschparkern alle Freiheiten einräumt, die nur möglich sind, ohne diese zu ahnden oder über den Fussverkehr nachzudenken. Parken auf den Gehwegen wird damit zu einem rechtsfreien Raum, den es gar nicht gibt.
@itfrettchen okay, das ist noch viel dümmer oof
@itfrettchen
Also kriegt der Blumenkübel Räder und eine Anhängerdeichsel. Als #Beetmobil wäre er Gemeingebrauch. Man muss die Behörde mit ihren eigenen Waffen schlagen.
@nakaner Mir fehlt gerade die Referenz, aber meine Erinnerung sagt mir, dass in Münster schon mal ein Beetbike entfernt wurde. Also damit an der Stelle wieder ein Auto parken kann (ausgewiesener Parkplatz). Das nächste Beetbike wird also auf einem Gehweg stehen dürfen (crazy).
@itfrettchen „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt.“ VwV-StVO zu Anlage 2 lfd. Nr. 74.
@hmbplease @itfrettchen
Das Baden-württembergische Verkehrsministerium hat Gehwegparken als eindeutig regelwidrig und verfolgungspflichtig deklariert und den Ordnungsbehörden eine Ermessensentscheidung als Pflichtverletzung deklariert.
Verkehrsrecht kann in unterschiedlichen Bundesländern nicht unterschiedlich sein: es ist Bundesrecht.
@Ulan_KA @itfrettchen Hast du zu BW Unterlagen? Die Verwaltung bewertet die Situation in Bayern, insb. In Würzburg anders.
@hmbplease @itfrettchen
Der Erlass ist als PDF frei im Netz verfügbar (googeln nach Erlass Falschparken und Baden-Württemberg). Der ADFC hat es etwas aufbereitet:
https://bw.adfc.de/artikel/falschparkererlass
Entscheidend die Aussage: pauschale Toleranzvorgaben für Falschparken sind RECHTSWIDRIG. Wer solche Weisung erteilt handelt pflichtwidrig.
@hmbplease @itfrettchen Würzburg oder Bayern – pft.
I frag ned nach Folklore, I frag nach der Estehvau-oh.